Geschäfte dienen als zentrale Entität für legislative Gremien und bündelt somit alle zusammengehörigen Vorgänge, Dokumente und Traktandierungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Über die Aktion „Geschäft erstellen“ können Sie ein neues Geschäft erstellen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Anschliessend können Sie das Geschäft öffnen und Dokumente dem Geschäft beilegen.
Öffnen Sie ein Geschäft so werden Ihnen in einem Dashboard die wichtigsten Informationen dazu angezeigt. Nebst den Metadaten, welche Sie beim Erstellen angegeben haben, werden die Traktanden angezeigt, welche zum Geschäft gehören, eine Liste von weitergeleiteten Geschäften, die dazugehörigen Dokumente und Geschäftsanträge.
Über die Aktion „Geschäft anmelden“ können Sie das Geschäft in einer geplanten Sitzung anmelden und als Traktandum aufnehmen. Im Dialog können Sie die Dokumente abwählen, welche nicht dem Traktandum hinzugefügt werden sollen.
Über die Aktion „Geschäft in Gremium behandeln“, haben Sie die Möglichkeit, das Geschäft in einem weiteren Gremium zu behandeln. Im Dialog können Sie das gewünschte Gremium und die Dokumente wählen, welche mitgegeben werden sollen.
Auf einer geplanten Sitzung haben User mit lesendem Zugriff die Möglichkeit einen Vorstoss zu erstellen. Ein Vorstoss kann über die Aktion „Vorstoss erstellen“ auf einer Sitzung erstellt werden. Im Dialog können Sie einen mehrsprachigen Titel angeben und Dokumente hinzufügen.
Hinweis:
Nachdem ein Vorstoss erstellt wurde, wird ein Prozess gestartet. Über den Prozess kann ein Vorstoss akzeptiert oder abgelehnt werden. Wird der Vorstoss akzeptiert, wird daraus ein Geschäft erstellt.
Die Benutzer haben die Möglichkeit auf den Geschäften / Traktanden in einer geplanten Sitzung ein Antrag (Geschäftsantrag) zu erstellen.
Der erstellte Antrag wird auf dem Traktandum in einer separaten Kachel resp. Tab angezeigt und als Aktivität im Arbeitsvorrat aufgenommen. Benutzende mit den entsprechenden Berechtigungen haben so die Möglichkeit den Geschäftsantrag zu akzeptieren und dem Geschäft hinzuzufügen oder auch den Antrag abzulehnen.
Hinweise: